Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. Jede Diagnose ist nur einmalig zu nennen.
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär) bzw.
Behandlungstag (ambulant)
gültigen ICD-10-GM-Katalog: Im Jahr 2025 gestellte
Entlassungsdiagnosen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2024
gültigen ICD-10-GM-Katalog zu dokumentieren, wenn Patient(in) am
31.12.2024 aufgenommen worden ist.