Die Erhebung und Übermittlung der QS-Daten der Qualitätssicherungsverfahren ist in der „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS)“ und der QS-Daten der Landesverfahren in der „Landesvereinbarung“ geregelt. Die einheitlichen Vorgaben zur Datenerfassung sind in den Spezifikationen festgelegt.
Die Übermittlung der QS-Daten der DeQS-Verfahren (XML-Übermittlung)
Die Übermittlung der QS-Daten der Landesverfahren (CSV-Übermittlung)
Krankenhaus
- Datendokumentation
- Plausibilitätsprüfung
- Datenübermittlung an die Datenannahmestelle der LAGQH in elektronischer Form
- Landesverfahren im CSV-Format (.zip.3DES)
- DeQS-Verfahren im XML-Format (.zip.AES)
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LAGQH Datenannahme
- Registrierung eines Dokumentationssystems und Zuweisung einer 7-stelligen Registriernummer
- Annahme und Prüfung der Daten auf Plausibilität und Vollständigkeit
- Empfangsbestätigung oder bei fehlerhafter Lieferung direkte Ablehnung der gelieferten Daten
- Bei Landesverfahren - Übermittlung einer Ergebnisdatei (Antwortdatei inkl. des aktuellen Datenbestandes)
- Bei Verfahren der DeQS-RL - Pseudonymisierung des Leistungserbringers je QS-Verfahren
- Ohne PID: Weiterleitung an die Bundesauswertungsstelle (BAS)
- Mit PID: Weiterleitung über die Vertrauensstelle (VST) an die Bundesauswertungsstelle (BAS)
- Bei Patientenbefragung PPCI (QS PCI): an die Versendestelle Patientenbefragung (VPB) – IN ENTWICKLUNG
- Rückmeldung über die Weiterleitung der Lieferung
- Übermittlung des finalen Ergebnisprotokolls und des aktuellen Datenstandes an den Leistungserbringer
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Krankenhaus
- Einlesen des zurückgemeldeten Ergebnisprotokolls bzw. der Antwortdatei bei den Landesverfahren
- Korrektur eventueller Fehler
- Erneute Übermittlung der korrigierten Daten an die LAGQH Datenannahme
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