Datenmanagement

Die Erhebung und Übermittlung der QS-Daten der Qualitätssicherungsverfahren ist in der „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS)“ und der QS-Daten der Landesverfahren in der „Landesvereinbarung“ geregelt. Die einheitlichen Vorgaben zur Datenerfassung sind in den Spezifikationen festgelegt.

Die Übermittlung der QS-Daten der DeQS-Verfahren (XML-Übermittlung)

Die Übermittlung der QS-Daten der Landesverfahren (CSV-Übermittlung)

Krankenhaus

  •   Datendokumentation
  •   Plausibilitätsprüfung
  •   Datenübermittlung an die Datenannahmestelle der LAGQH in elektronischer Form
  •   Landesverfahren im CSV-Format (.zip.3DES)
  •   DeQS-Verfahren im XML-Format (.zip.AES)

LAGQH Datenannahme

  •   Registrierung eines Dokumentationssystems und Zuweisung einer 7-stelligen Registriernummer
  •   Annahme und Prüfung der Daten auf Plausibilität und Vollständigkeit 
  •   Empfangsbestätigung oder bei fehlerhafter Lieferung direkte Ablehnung der gelieferten Daten
  •   Bei Landesverfahren - Übermittlung einer Ergebnisdatei (Antwortdatei inkl. des aktuellen Datenbestandes)
  •   Bei Verfahren der DeQS-RL - Pseudonymisierung des Leistungserbringers je QS-Verfahren
  •   Ohne PID: Weiterleitung an die Bundesauswertungsstelle (BAS)
  •   Mit PID: Weiterleitung über die Vertrauensstelle (VST) an die Bundesauswertungsstelle (BAS)
  •   Bei Patientenbefragung PPCI (QS PCI): an die Versendestelle Patientenbefragung (VPB) – IN ENTWICKLUNG
  •   Rückmeldung über die Weiterleitung der Lieferung
  •   Übermittlung des finalen Ergebnisprotokolls und des aktuellen Datenstandes an den Leistungserbringer

Krankenhaus

  •   Einlesen des zurückgemeldeten Ergebnisprotokolls bzw. der Antwortdatei bei den Landesverfahren
  •   Korrektur eventueller Fehler
  •   Erneute Übermittlung der korrigierten Daten an die LAGQH Datenannahme