Verfahren 1: Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (QS PCI)

Unter perkutaner Koronarintervention PCI (Percutaneous Coronary Intervention) versteht man die Behandlung verengter Herzkranzgefäße über einen Katheter, welcher über eine Leisten- oder Unterarm-Arterie bis zum Herzen vorgeschoben wird. Dies kann entweder als geplanter Eingriff bei koronarer Herzkrankheit oder auch als lebensrettender Notfalleingriff bei einem Herzinfarkt erfolgen.

Die Koronarangiographie ist ein spezielles Röntgenverfahren, bei welchem Engstellen der Herzkranzgefäße mittels Kontrastmittel dargestellt werden können.

Die Qualitätsindikatoren im QS-Verfahren „Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie“ betrachten neben den Erfolgs- und Komplikationsraten auch die mit diesen Eingriffen verbundenen Prozesse und ob die Indikation entsprechend der Leitlinien der Fachgesellschaften gestellt wurde.

Das Verfahren QS PCI umfasst auch das Modul PPCI (Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie Patientenbefragung). Die Dokumentationspflicht besteht ab dem 01.07.2022.

Weiterführende Informationen zur Patientenbefragung und zur QS-Datenerfassung finden Sie in den Begleitdokumenten des IQTIG oder im  Beschluss des G-BA über die Veröffentlichung einer Patienteninformation zum Verfahren QS PCI der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) vom 21.04.2022.

IQTIG Begleitdokumente zur Patientenbefragung:

Informationsflyer für Leistungserbringer

Informationsflyer für Patientinnen und Patienten

Informationsschreiben für Leistungserbringer

QS-Basisspezifikation für Leistungserbringer

Validierte Fragebögen für Patientinnen und Patienten:

Fragebogen für Patientinnen und Patienten mit Stenteinlage bzw. Ballonerweiterung der Gefäße am Herzen

Fragebogen für Patientinnen und Patienten mit Herzkatheteruntersuchung

Fragebogen für Patientinnen und Patienten mit Herzkatheteruntersuchung, Stenteinlage bzw. Ballonerweiterung der Gefäße am Herzen


Der Schutz und der sorgfältige Umgang mit personenbezogenen Daten hat für die LAGQH höchste Priorität. Sie hat deshalb vor Veröffentlichung der Länderberichte eine ausführliche Analyse zu datenschutzrelevanten Aspekten durchgeführt. Die Länderberichte werden daraus resultierend mit einer Maskierung der Daten mit Fallzahlen 1 - 3 (Maskierung = Verzicht auf die Nennung der konkreten Fallzahlen) veröffentlicht. Sie enthalten darüber hinaus ausschließlich aggregierte Daten. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gern direkt.